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Jenseits allgemeiner Debatten um die Harz-IV-Gesetzgebung und unterschiedlicher Bewertungen in Detailfragen hat sich ein breites Aktionsbündnis gegründet, das sich für den Stopp der fragwürdigen Sanktionspraxis gegen Erwerbslose einsetzt, konkret gegen den § 31 SGB II.
Aus dem Text eines Memorandums, das als Ziel die Aussetzung der gängigen Praxis forumiert und begründet:
"Jeden Monat wird in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. ...
Um es klarzustellen: Es geht hier nicht um Leistungsmissbrauch, sondern um Menschen, die auf die niedrigen Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und denen man irgendein Fehlverhalten vorwirft. In den wenigsten Fällen ist dies die Ablehnung einer als zumutbar geltenden Arbeit. Die meisten Sanktionen werden verhängt wegen Konflikten um Meldetermine, um die Anzahl von Bewerbungen, um Ein-Euro-‚Jobs’ und andere Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstrainings und Praktika. Sanktioniert werden auch nachvollziehbare Handlungen, die bei korrekter Rechtsanwendung nicht sanktioniert werden dürften, z.B. der Abbruch einer unsinnigen Maßnahme oder die Ablehnung einer sittenwidrigen Arbeit. Unter 25jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss schon beim ersten Pflichtverstoß – von Meldeversäumnissen abgesehen – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden."
Information zum Memorandum, incl. der Möglichkeit, dieses zu unterschreiben, veröffentlicht die Website: www.sanktionsmoratorium.de ![]()