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sosystems + wolfedition
verbinden menschen und begleiten unternehmungen
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Verkaufs-, lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Aufträge. Abweichungen hiervon und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
VERSAND erfolgt auf Rechnung oder Einzugsermächtigung und Gefahr für des Empfängers.
REKLAMATIONEN müssen unverzüglich nach Wareneingang erfolgen.
LIEFERZEIT: Eine Lieferung gilt als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Der genannte Termin bezieht sich grundsätzlich nur auf die Absendung der Lieferung. Für die Überschreitung der Lieferzeit durch höhere Gewalt kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden.
LIEFERVERZUG: Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.
ZAHLUNG: Innerhalb 14 Tagen rein netto.
ZAHLUNGSVERZUG: Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so besteht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
EIGENTUMSVORBEHALT: Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Waren vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks weiterveräußert, so tritt der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung an die Stelle der gelieferten Waren.
Nimmer der Käufer aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungan der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. – wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entsprechende Schlusssaldo als anteilmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderung, jedoch beschränkt auf de Höhe des Rechnungswertes der Vorhaltsware.
Werden Forderungen des Vertrages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gelten der vereinbare Eigentumsvorbehalt und die Sicherheitsabtretung als Sicherheit für die anteilige Saldoforderung der Firma sosystems.
Werden von Dritten Rechte an Waren geltend gemacht, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns sofort zu verständigen.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Bestellers wird die Forderung sofort fällig; es kann sofort das Recht des Eigentumsvorbehaltes ausgeübt werden.
HÖHERE GEWALT: Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder der Vertrieb, bzw. Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie aller sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
ZURÜCKHALTUNGS- UND AUFRECHNUNGSRECHT: Der Besteller verzichtet auf ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht.
BESONDERE BEDINGUNGEN für Publikationen:
Als GERICHTSSTAND und ERÜLLUNGSORT gilt in jedem Fall ausschließlich Schwerin als vereinbart.