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Der Bundestag hat heute erstmal eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen beschlossen. In der Schlussabstimmung votierte eine Mehrheit der Abgeordneten für den Entwurf einer Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker:
Demnach muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden, wenn er am Krankenbett seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Aufgabe des jeweiligen Betreuers oder Bevollmächtigten ist es, gegenüber den Ärzten dafür zu sorgen, die Verfügung durchzusetzen. In Abstimmung mit ihnen haben sie aber auch die Voraussetzung zu prüfen, ob die Erklärung auf die tatsächlichen Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.
Quellen:
- tagesspiegel ![]()
- patientenverfügung.de ![]()