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Im vergangenen Jahr wurden von einer halben Million Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen.
Das sind etwa 3 % aller jungen Menschen unter 21 Jahren und betraf etwa 300 Tsd. Fälle der Erziehungsberatung, 51 Tsd. Sozialpädagogische Erziehungshilfen und 47 Tsd. stationäre Hilfen. Letztes bedeutet, dass etwa für jeden zehnten jungen Menschen die erzieherische Hilfe eine Unterbringung in einer anderen Familie oder Heimerziehung bedeutet.
Laut Statistik waren bei fast einem Viertel der neu begonnenen Hilfen familiäre Konflikte und in 15 Prozent der Fälle die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern oder Sorgeberechtigten der Grund für die Unterstützungen.
Quelle:
Statistisches Bundesamt ![]()
Jenseits allgemeiner Debatten um die Harz-IV-Gesetzgebung und unterschiedlicher Bewertungen in Detailfragen hat sich ein breites Aktionsbündnis gegründet, das sich für den Stopp der fragwürdigen Sanktionspraxis gegen Erwerbslose einsetzt, konkret gegen den § 31 SGB II.
Aus dem Text eines Memorandums, das als Ziel die Aussetzung der gängigen Praxis forumiert und begründet:
Der Bundestag hat heute erstmal eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen beschlossen. In der Schlussabstimmung votierte eine Mehrheit der Abgeordneten für den Entwurf einer Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker:
Demnach muss der schriftlich festgelegte Wille eines Betroffenen über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung geachtet werden, wenn er am Krankenbett seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Aufgabe des jeweiligen Betreuers oder Bevollmächtigten ist es, gegenüber den Ärzten dafür zu sorgen, die Verfügung durchzusetzen. In Abstimmung mit ihnen haben sie aber auch die Voraussetzung zu prüfen, ob die Erklärung auf die tatsächlichen Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.
Quellen:
- tagesspiegel ![]()
- patientenverfügung.de ![]()