Väterrechte neu beschrieben

Ohne die Zustimmung der Mutter hatten nicht verheiratete Väter bislang keine Chance auf das Sorgerecht für ihre Kinder. Das am 03.08.2010 ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändert dies grundlegend. Danach ist die bisherige Regelung des Sorgerechts verfassungswidrig, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag (3. August) veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09).

Die Neuregelungen betreffen das Aufenthaltsrecht, Schul. und Gesundheitsfragen, die Vermögenssorge und die Mitbestimmung bei religiöser Erziehung. Es ergeben sich für Väter keine neuen Pflichten; sie dürfen ab sofort mehr, müssen aber nicht mehr leisten. Unberührt bleiben die bisherigen der Vaterschaftaanerkennung und der Unterhaltsschuld gegen über dem Kind bis zum Ende der Ausbildung, wenn des Kind nicht von ihnen persönlich betreut wird»,

Zur Urteilsbegründung heißt es, dass die bisherige Praxis gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Zudem hätte die Praxis gezeigt, dass ein Großteil der Mütter die Mitwirkung der Väter an der Sorgen um das gemeinsame Kind ohne Grund ablehnten.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, eine Neuregelung zu schaffen.

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042...