Vormundschaftsrecht

Zur Verbesserung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen unter amtlicher Vormundschaft hat der Bundestag am 14.04.2011 eine Reform des Vormundschaftsrechts beschlossen.  
Auf dem Hintergrund des Bekanntwerdens mehrerer Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung wird nun festgeschrieben, dass ein Amtsvormund nicht mehr als 50 Fälle betreuen darf. Außerdem soll er sich in der Regel einmal im Monat mit seinem Mündel in dessen üblicher Umgebung treffen.
Zur Erläuterung heißt es im Gesetzentwurf, dass bisher die Amtsvormünder angesichts hoher Fallzahlen ihre Mündel "oftmals nur aus dem Kontakt bei der Übernahme der Vormundschaft" kennen würden. Ihrer Verantwortung, "insbesondere für die Person und nicht nur für das Vermögen des Mündels zu sorgen", würden sie damit nicht gerecht.

Quellen:
- yahoo-news (dapd)